Mit Kamera/Handy/MP3-Player/Laptop in Urlaub

Wenn Sie Kamera/Handy/MP3-Player/Laptop mit in den Auslandsurlaub nehmen wollen, sollten Sie folgendes beachten:
Zoll für die Wiedereinreise nach Deutschland benötigt man für alle Waren einen Eigentumsnachweis (Rechnungen/Belege/Photos) um dem Zoll glaubhaft zu machen, dass die Waren (auch Schmuck/Uhren) nicht im Ausland gekauft worden sind. Der Grenzbetrag pro Person beträgt für Flug- bzw. Seereisende im Moment 430 Euro (Freigrenze).
Sie können aber auch vor der Ausreise das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) bei Ihrer nächstgelegenen Zollstelle beantragen (z.B. wenn Sie keine Rechnungen mehr haben).
Haben Sie Ware im Ausland erworben, und überschreitet man die Freigrenze, muss man dies bei der Einreise am Zoll deklarieren. Je nach Ware fallen Zollgebühren in unterschiedlicher Höhe und Einfuhrumsatzsteuer an. Für Kameras, Objektive und weiteres Fotozubehör kann man z.Zt. ca. 7% Zollgebühren kalkulieren. Auf diese Summe (Kaufpreis + Zollgebühren) kommen noch einmal 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Alles in allem betragen die Kosten ca. 26%, die zum ursprünglichen Kaufpreis hinzukommen. Sollten Sie bei der Einreise die erworbene Ware nicht beim Zoll angeben, so verdoppeln sich die Abgaben.
Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln      Einfuhrbestimmungen
Versicherung für den Diebstahlsfall im Urlaub benötigen Sie Rechnungen/Belege/Photos/Seriennummern der Geräte bzw. Schmuck.


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