von Deutsch -> Holländisch und Holländisch -> Deutsch
Abrechnung von Übersetzungen
Meine Abrechnung erfolgt branchenüblich, analog zu § 17 ZSEG.
§ 17 ZSEG (Zeilenpreis Übersetzer einfach): 1,00 Euro
§ 17 ZSEG (Zeilenpreis Übersetzer mittel bis zu): 3,00 Euro
§ 17 ZSEG (Zeilenpreis Übersetzer schwer bis zu): 4,30 Euro
§ 17 ZSEG (Mindestentschädigung Übersetzer): 13,00 Euro
Berechnungsgrundlage ist die Zahl der Zeilen in der Übersetzung (nicht im Quelltext!).
Eine Zeile hat maximal 55 Anschläge (einschließlich Leeranschlägen).
Für die Abrechnung ist die tatsächliche Länge der fertigen Übersetzung maßgebend.
zu übersetzende Texte senden Sie bitte per E-Mail an
oder per Fax an Tel.
(ZSEG) Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen