Übersetzungen durch Marita Oppermann

von Deutsch -> Holländisch und Holländisch -> Deutsch

Abrechnung von Übersetzungen

Meine Abrechnung erfolgt branchenüblich, analog zu § 17 ZSEG.
  • § 17 ZSEG (Zeilenpreis Übersetzer einfach):          1,00 Euro

  • § 17 ZSEG (Zeilenpreis Übersetzer mittel bis zu):   3,00 Euro

  • § 17 ZSEG (Zeilenpreis Übersetzer schwer bis zu): 4,30 Euro

  • § 17 ZSEG (Mindestentschädigung Übersetzer):   13,00 Euro


  • Berechnungsgrundlage ist die Zahl der Zeilen in der Übersetzung (nicht im Quelltext!).
    Eine Zeile hat maximal 55 Anschläge (einschließlich Leeranschlägen).
    Für die Abrechnung ist die tatsächliche Länge der fertigen Übersetzung maßgebend.

    zu übersetzende Texte senden Sie bitte
    per E-Mail an          
    oder per Fax an Tel.
    (ZSEG) Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen